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Auch Blinde surfen im Web - wenn es für sie lesbar ist ...

"Die Kraft des Web liegt in seiner Universalität. Zugang für alle Menschen, unbeachtet von Behinderung ist ein wesentlicher Aspekt" [Tim Berners Lee, W3C Direktor und Gründer des WWW]

Durch die Berücksichtigung der Web Content Accessibility Guidelines 1.0 und somit der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes laden wir auch sehbehinderte Internetnutzer auf unsere Seiten ein.

Basierend auf gesetzlichen Grundlagen ist Barrierfreiheit von Webauftritten seit 2005 für viele Einrichtungen Pflicht. Informieren Sie sich bei uns, ob Sie betroffen sind und warum Barrierefreiheit allgemein kein "Luxus" ist, sondern viele Vorzüge für Ihren Webauftritt bringt.

U.a. Erweiterung des Kundenkreises, Optimierung für Suchmaschinen, geringerer Datentransfer, eine Version für alle Ausgabegeräte, etc.

manderbachmedia begutachtet Ihren Webauftritt hinsichtlich Barrierefreiheit.

Wir orientieren uns dabei an den Richtlinien der Initiative "barrierefrei informieren und kommunizieren" welche u.a. ein Testverfahren (BITV-Test) entwickelt haben.


Online: http://www.manderbachmedia.de/standards/barrierefreiheit/
©2024 manderbachmedia – Date: 19.03.2024